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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Kennen Sie all Ihre Pflichten als Haus- und Grundstückseigentümer? Die winterliche Räum- und Streupflicht, die Instandhaltungs- und die Beleuchtungspflicht sind nur einige der vielen Verkehrssicherungspflichten denen Sie als Eigentümer eines Grundstücks oder eines Hauses nachkommen müssen. Stürzt ein Passant auf dem ungestreuten und deshalb vereisten Gehweg vor Ihrem Haus, müssen Sie als Eigentümer für den entstandenen Schaden einstehen. In diesem oder ähnlichen Fällen sind wir für Sie da und schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. für medizinische Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Vermietern von Häusern, Eigentumswohnungen oder gewerblichen Räumen empfehlen wir unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, für Eigentümer eines Zweifamilienhauses ist sie unabdingbar. Gleiches gilt für Verpächter von Grundstücken.

Echte Vorteile

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

z.B.
41,90 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

- Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio Euro

- Versichertes Wagnis: Haus- u. Grundbesitz je Wohneinheit

- Anzahl: 1

- Geltungsbereich: Deutschland

- Vertragsdauer: 5 Jahre

- Zahlungsperiode: Jährlich per Lastschrift

Berater finden

oder

Das ist für Sie drin: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Leistungen
Versicherungssummen (soweit nachfolgend nicht anders geregelt): 15 Mio. Euro, Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
Leistungen
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Anhänger, die nicht versicherungspflichtig sind
Leistungen
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Bauherrenhaftpflicht
Leistungen
- bis 100.000 Euro Bausumme
Leistungen
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- über 100.000 Euro Bausumme
Leistungen
nach Vereinbarung
Betreiber-Haftpflicht für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen bis 200 kWp Selbstbeteiligung 250 Euro
Leistungen
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Eigene Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gebäudes des VN (Haus- und Grundbesitzerrisiko)
Leistungen
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Gewässerschäden bei privaten Bauvorhaben
Leistungen
- Restrisiko
Leistungen
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- Anlagenrisiko Kleingebinde bis 250 Liter insgesamt max. 2.000 Liter
Leistungen
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- Anlagenrisiko Sonstige Benzin-, Diesel-, Heizöltanks
Leistungen
nach Vereinbarung
- Anlagenrisiko Sonstige Benzin-, Diesel-, Heizöltanks
Leistungen
nach Vereinbarung
Kinderspielplatz
Leistungen
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Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leistungen
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Selbstfahrende Aufsitzrasenmäher, -schneeräumer, -kehrmaschinen, Arbeitsmaschinen und Universalgeräte, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden und nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind
mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leistungen
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Umwelthaftpflicht-Basisdeckung bei gewerblichen Bauvorhaben (auch wenn nur zum Teil gewerblich) (Versicherungssumme 1.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden)
Selbstbeteiligung 10 % höchstens 2.500 Euro
Leistungen
- Anlagenrisiko bis 250 Liter bzw. 250 kg Einzelfassungsvermögen und mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 2.000 Liter bzw. 2.000 kg
Leistungen
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- Betriebsmittel in über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversicherten Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Leistungen
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- Betriebsmittel in über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversicherten nicht selbstfahrenden Maschinen und/oder Einrichtungen
Leistungen
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- Anlagenrisiko darüber hinaus
Leistungen
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Umweltschadenversicherung (Versicherungssumme 1.000.000 € je Schadenfall und Versicherungsjahr), Selbstbeteiligung 10 % höchstens 2.500 €
Leistungen
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Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt zusätzlich:
Leistungen
Versicherte Personen
Leistungen
- Verwalter
Leistungen
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- Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und Zwecke der Gemeinschaft
Leistungen
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Ansprüche untereinander
Leistungen
- einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter
Leistungen
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- einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft
Leistungen
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- gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und Zwecke der Gemeinschaft
Leistungen
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Diese stichwortartigen Produktbeschreibungen geben Ihnen einen ersten Überblick. Die genauen Deckungsinhalte und Voraussetzungen für eine Leistung sind in den Bedingungen und Klauseln beschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Privat-Haftpflicht. Brauche ich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht überhaupt?

In der Privat-Haftpflicht ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstbewohntes Einfamilienhauses eingeschlossen. Oft ist in der Privat-Haftpflicht auch noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Wohnräumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluss einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig. Die Privat-Haftpflicht bietet bereits genügend Schutz. Auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist damit abgedeckt.

Ein separater Vertrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird dann nötig, wenn Sie

  • ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten oder Dritten überlassen,
  • ein Grundstück verpachten,
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind
  • oder gewerbliche Räume vermieten.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, haften Sie als Eigentümer auch hier mit Ihrem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter.

Außerdem befriedigt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter oder wehrt diese für Sie ab, wenn die Ansprüche unberechtigt sind.

Sollte es zu einem Prozess mit einem potenziellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt die Itzehoer sämtliche Prozess- und Anwaltskosten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Ihnen Schutz, wenn zum Beispiel jemand auf Ihrem Grundstück oder auf Wegen, für die Sie die Verantwortung tragen, zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der die Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Dabei geht es um die Gefahren, die von Haus oder Grundstück ausgehen: Beispielsweise das Thema „Streu- und Räumpflicht“ im Winter. Der Eigentümer muss sicherstellen, dass bei Glätte auf dem Gehwegabschnitt, der vor seinem Grundstück liegt, niemand ausrutscht. Wenn er diese Pflicht auf einen Mieter übertragen möchte, kann er dies zwar vertraglich mit ihm vereinbaren. Stürzt aber dennoch jemand, haftet der Eigentümer – nicht der Mieter.

Per Mietvertrag habe ich meinen Mietern die Pflicht zum Schneeräumen übertragen. Bin ich damit von einer möglichen Haftung im Schadenfall befreit?

Nein, als Gebäudeeigentümer haften Sie in jedem Fall. Sie können allenfalls - mit ungewissem Ausgang - versuchen, Ihre Mieter in Regress zu nehmen, wenn diese schuldhaft Ihre Pflichten verletzt haben. Aus diesem Grund empfiehlt die Itzehoer jedem Haus- und Grundbesitzer dringend eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu sein.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.