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Riester-Rente

Altersvorsorge leicht gemacht. Mit der Riester-Rente senken Sie Ihre Steuerbelastung und profitieren von staatlichen Zulagen. Junge Sparer im Alter von unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus. Familien mit Kindern profitieren von dauerhaften Kinderzulagen (für die Zeit, in der Sie Kindergeld erhalten). Schließen Sie die Versorgungslücke! Je früher, desto besser.

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Das ist für Sie drin: Riester-Rente

Lebenslange Rentenzahlung

Wenn Sie als versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn (je nach Wunsch frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erreichen, erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt laufende Rentenzahlungen aus der Riester-Rente.

Optional: Alternative zur Rentenzahlung

Anstelle der vollen Rentenzahlung können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase eine Teilauszahlung in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden Ihnen je nach Wunsch bis zu 30 % des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt. Die laufende Rente verringert sich dadurch entsprechend.

Hinterbliebenenabsicherung

Stirbt die versicherte Person, kann die überlebende Ehegattin / der überlebende Ehegatte eine lebenslange Hinterbliebenenrente beziehen oder alternativ das vorhandene Kapital (aus dem Vertrag der/des Verstorbenen) auf ihren eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. In beiden Fällen bleibt die bereits erhaltene steuerliche Förderung erhalten.

Wann sichern Sie sich die Geschenke vom Staat?

Mit nur 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einschließlich Grund- und Kinderzulage können Sie die staatlichen Zuschüsse in voller Höhe ausschöpfen.

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dieser Personenkreis ist „unmittelbar zulageberechtigt". Darüber hinaus gibt es auch den „mittelbar zulageberechtigten" Personenkreis, der – vereinfacht gesagt – unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zulagen über die Ehepartnerin / den Ehepartner erhält. Ihre Vertrauensleute vor Ort prüfen für Sie gern, was auf Sie zutrifft und wie viel Förderung Ihnen konkret zusteht.

Wonach richtet sich der Beitrag für die Riester-Rente?

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser errechnet sich wie folgt: 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der Zulage des laufenden Jahres, mindestens aber 60 Euro jährlich.

Worin besteht die Riester-Förderung?

Sie haben mit einer Riester-Rente die Möglichkeit, Altersvorsorgezulagen auf Ihrem Vertrag gutgeschrieben zu bekommen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Wenn die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.

Wie hoch sind die Zulagen, die ich jährlich erhalte?

Wenn Sie Ihren Vertrag in der ausreichenden Höhe besparen (siehe Frage 2) und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine jährliche Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro pro Kind, für das Sie aktuell Kindergeld erhalten.

Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage sogar jährlich 300 Euro.

Sollten Sie außerdem eine Riester-Rente vor dem 25. Lebensjahr abschließen, profitieren Sie zusätzlich von einem einmaligen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus über 200 Euro.

Muss ich die Zulagen Jahr für Jahr beantragen?

Nein, das geht viel einfacher: Füllen Sie einmalig einen Dauerzulagenantrag aus. Ihre Vertrauensfrau / Ihr Vertrauensmann zeigt Ihnen gerne, wie das geht. Die jährlich wiederkehrende Antragstellung erledigen wir dann komplett für Sie. Änderungen, wie z. B. die Geburt eines Kindes, Wegfall von Kindergeldbezug, Änderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens o. ä. müssen Sie uns mitteilen.

Wann kann ich die Riester-Rente in Anspruch nehmen?

Die Riester-Rente ist von der Idee her eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Daher ist der früheste Auszahlungsbeginn der Rente das 60. bzw. das 62. Lebensjahr. Bei Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % des gesamten Altersvorsorgevermögens auszahlen lassen. Die Höhe der regelmäßigen Rentenzahlung wird dann aus dem verbleibenden Kapital berechnet.

Darüber hinaus können Sie auch schon zwischenzeitlich zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum 100 % des Kapitals förderunschädlich entnehmen. Diese Möglichkeiten machen die Riester-Rente so flexibel.

Wie sicher ist die Riester-Rente?

Die Vertrauensrente steht für ein lebenslanges privates Renteneinkommen und für hohe Garantieleistungen.

Die Riester-Rente ist Bürgergeld-sicher.

Damit ist sichergestellt, dass die Vertrauensrente auf jeden Fall dem Zweck zukommt, für den Sie konzipiert ist: Einem Zusatzeinkommen im Alter für Sie und Ihre Familie.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sind Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – dazu gehört die Riester-Rente – voll steuerpflichtig. In der Einzahlungsphase werden die Beiträge nicht versteuert. In der Rentenphase müssen die Leistungen dann aber voll versteuert werden, jedoch zu dem meist niedrigeren Steuersatz der Rentnerin / des Rentners.

Der Teil der Rentenleistungen, der aus nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen resultiert, wird nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gern im persönlichen Gespräch.

Produktinformationsblätter

Produktinformationsblatt

Diese Muster-Informationsblätter sind kein Werbematerial, sondern stellen Ihnen wesentliche Produktinformationen über unsere zertifizierten Riester- und Basisrentenprodukte zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die Art, die Kosten sowie die möglichen Ertragschancen und Risiken dieser Produkte zu verstehen. Die Informationsblätter sollen einen Vergleich mit anderen Produkten ermöglichen.